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Eignungsgutachten

Gutachten zur Feststellung der psychischen Eignung für die postgraduelle Ausbildung zum/zur Klinischen Psychologen/in oder Gesundheitspsychologen/in

Gemäß dem Psychologengesetz (2013) darf die postgraduelle Ausbildung in Klinischer- oder Gesundheitspsychologie nur beginnen wer „der Ausbildungseinrichtung gem. § 9 die physische Eignung auf Grundlage eines allgemein ärztlichen Zeugnisses, die psychische Eignung auf Grundlage eines klinisch-psychologischen oder eines fachärztlichen psychiatrischen Gutachtens sowie die persönliche Eignung im Rahmen eines Aufnahmegesprächs mit Vertretern der Ausbildungseinrichtung gem. § 9 nachgewiesen hat.“

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Ablauf

Exploration

Im Rahmen eines ausführlichen Gespräches werden persönliche, schulische, berufliche und gesundheitliche Aspekte erhoben 

Testverfahren

Zur Beurteilung der persönlichen Eignung kommen standardisierte psychologische Verfahren zum Einsatz

Besprechung

Abschließendes Gespräch zur Besprechung der Ergebnisse sowie zur Klärung offener Fragen

Weitere Informationen

Die Kosten für die Begutachtung sind privat zu zahlen und betragen € 200,- (exkl. USt).

Für die Begutachtung sollte eine Dauer von 2 Stunden eingeplant werden.  

Bitte bringen Sie zum Termin einen gültigen Lichtbildausweis mit.


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